Notbetreuung – erweitertes Angebot


An allen saarländischen Kindertageseinrichtungen und allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen) wird die Notbetreuung weiterhin vorgehalten.

In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder weiterhin eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Erziehungsberechtigte, die in der Daseinsfürsorge tätig sind, unabhängig
davon, ob ein oder beide berufstätige Erziehungsberechtigte diesen Berufsgruppen angehören und keine anderweitige Betreuung möglich ist. Zu diesen Berufsgruppen zählen zum Beispiel hauptberufliche Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, stationäre Betreuungseinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, kritische Infrastruktur, sowie an (berufstätige) Alleinerziehende und andere Erziehungsberechtigte, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Notbetreuung der Schulen obliegt den jeweiligen Schulträgern (Schulämter der Landkreise und
des Regionalverbands für die weiterführenden Schulen).

Die Notbetreuung an den Schulen deckt einen maximalen Zeitraum von 8 bis 16 Uhr ab. Teilbetreuungszeiten sind möglich.
Die Notbetreuung der Schulen ist für Schüler*innen zwischen 6 und 12 Jahren. Die maximale Gruppengröße ist grundsätzlich auf 5 Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler begrenzt.

Wenn Sie zu den Personen gehören, die Anspruch auf Notbetreuung haben und diese in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus und geben Sie es in der Schule ab zur Weitergabe an den Landkreis.