Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, hier finden Sie das offizielle Schreiben des Ministeriums zu den Änderungen im Schulbetrieb, die das neue Infektionsschutzgesetz mit sich bringt.
Monat: April 2021
Informationen zur Pflicht aller Schülerinnen und Schüler zu Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung
Ab Montag, 19. April 2021 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler und alle an Schulen tätige Personen aller Schulformen Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung unterzeiehn um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, bzw. das Schulgebäude betreten zu dürfen. Informationen für Eltern erhalten Sie unter anderem hier: