Präsenzunterricht nach den Pfingstferien

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 die landesrechtlichen Reglungen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien angepasst. Diese Anpassung sieht vor, dass soweit das Bundesinfektionsschutzgesetz unterhalb des Schwellenwertes von 100 keine Anwendung findet, in den entsprechenden Landkreisen beziehungsweise im Regionalverband wieder schulischer Präsenzunterricht im Vollbetrieb stattfindet. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 auf Landesebene…

Elterninformation zur Versetzung im Schuljahr 2020/21

Im Schuljahr 2019/2020 hatte das Ministerium Lockdown-bedingt die Versetzungsentscheidung für das Schuljahr 2020/2021 ausgesetzt bzw. eine Nichtanrechnung der Verweildauer bei Wiederholung des Schuljahres geregelt. Eine solche pauschale Regelung gibt es in diesem Schuljahr nicht. Alle Schulen treffen Versetzungsentscheidungen. Mehr Informationen finden Sie in diesem Elternbrief: