Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Schulen nehmen den Infektionsschutz sehr ernst. Maskenpflicht, Lüften und regelmäßiges Testen gehören überall zum Schulalltag. Deswegen sind Schulen in der Corona-Pandemie weiterhin die Orte, die im gesamtgesellschaftlichen Infektionsgeschehen die weitgehendsten Schutzmaßnahmen umsetzen – auch wenn die Fallzahlen steigen.
Das Gesundheitsministerium und das Bildungsministerium haben deswegen gemeinsam die Vorgehensweise bei Infektionsfällen angepasst. Über die aktuellen Regeln wollen wir Sie mit diesem Schreiben informieren.
Testen in der Schule
Alle Schülerinnen und Schüler sollen dreimal statt bisher zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet werden.
Quarantäne-Regeln nach positivem Test in der Schule
Wenn eine Schülerin/ein Schüler in der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, erhalten die Eltern einen Anruf von der Schule. Die Schülerin/der Schüler wird von den Eltern abgeholt. Die Schülerin/der Schüler muss dann an in einem Testzentrum erneut getestet werden (Schnelltest oder PCR-Test). Ist dieser Test negativ, kann die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besuchen. Ist dieser Test positiv, bleibt die Schülerin/der Schüler zehn Tage lang zu Hause (Isolation). Weitere Informationen zum Freitesten finden Sie in den FAQs.
Die Mitschülerinnen und Mitschüler der positiv getesteten Schülerin/des positiv getesteten Schülers müssen nicht in Quarantäne. Sie besuchen weiterhin die Schule. An den kommenden acht Schultagen werden sie täglich getestet (erweiterte Testpflicht). Außerdem werden sie in diesem Zeitraum auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen (erweiterte Maskenpflicht). Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Pausen vom Maskentragen machen.
In Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt Quarantänen für ganze Klassen anordnen. Die Schulleitung kann keine Quarantäne aussprechen.
Quarantäne-Regeln nach positivem Test außerhalb der Schule
Wenn eine Schülerin/ein Schüler außerhalb der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, bleibt sie/er zuhause. Die Eltern informieren die Schule über den positiven Test. Sie lassen einen weiteren Test (PCR-Test) an einer offiziellen Teststelle machen. Ist dieser Test negativ, darf die Schülerin/der Schüler wieder in die Schule gehen. Ist der offizielle Test positiv, muss sie/er für zehn Tage zuhause bleiben (Isolation). Die Eltern informieren die Schule darüber.
Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.
Vorgehen bei privatem Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zuhause Kontakt zu einer Person hatte, die mit dem Corona-Virus infiziert ist, bleibt sie oder er als Kontaktperson zuhause (Quarantäne). Sofern er/sie 2G-plus erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne.
2G-plus bedeutet:
- bis zu drei Monate nach der letzten, für einen vollständigen Impfschutz erforderlichen Impfung oder
- geboostert oder
- genesen im Zeitraum zwischen dem 29. und dem 90. Tag nach dem positiven PCR-Test oder
- genesen nach vollständiger Impfung ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test.
Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.
Lernen von zuhause
Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome haben, nehmen am Lernen von zuhause teil. Die Eltern informieren die Schule darüber. Die Lehrkräfte stellen Lernmaterialien und Aufgaben bereit. Sie beraten und begleiten die Schülerinnen und Schüler im Lernen von zuhause. Die Lehrkräfte halten den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.. Es ist wichtig, dass in dieser Zeit auch die Eltern für die Lehrkräfte erreichbar sind.
Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden und krank sind, müssen in der Schule wie gewohnt entschuldigt werden.
Weitere Informationen in Form von häufig gestellten Fragen/FAQs sowie Schaubilder zur Vorgehensweise in verschiedenen Fällen erhalten Sie mit diesem Schreiben.
Ich danke Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsvolles Handeln in diesen schwierigen Zeiten. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich alles Gute und vor allem Gesundheit.
(Quelle: Ministerium)
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Lernen von zuhause
Gilt die Schulpflicht im Lernen von zuhause?
Ja. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die keine Symptome haben und sich gesund fühlen, müssen am Lernen von zuhause teilnehmen. Die Eltern informieren die Schule darüber. Die Lehrkräfte stellen Lernmaterialien und Aufgaben bereit.
Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden und krank sind, nehmen nicht am Lernen von zuhause teil. Sie müssen in der Schule wie gewohnt entschuldigt werden.
Was ist bei Abschlussschülerinnen und -schülern im Lernen von zuhause zu beachten?
Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen steht auch im Lernen von zuhause im Mittelpunkt. Die Lehrkräfte beraten und begleiten die Schülerinnen und Schüler und halten den Kontakt zu diesen und zu deren Eltern.
Was passiert, wenn eine Schülerin/ein Schüler im Lernen von zuhause nicht betreut werden kann?
Schülerinnen und Schüler befinden sich unter Umständen ohne Quarantäne im Lernen von zuhause. Wenn diese Schülerinnen und Schüler zuhause nicht betreut werden können oder keinen geeigneten Arbeitsplatz besitzen, bietet die Schule ein pädagogisches Angebot in der Schule an. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich selbstverständlich an die in der Schule geltenden Hygienebestimmungen (Maskenpflicht, Testungen) halten.
Die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler sollten sich mit der Schule in Verbindung setzen.
Wie wird der Datenschutz bei der Nutzung der Online Schule Saarland (OSS) gewährleistet?
Die Online Schule Saarland (OSS) ist in jeder Hinsicht datenschutzkonform und rechtssicher. Sie kann von Schülerinnen und Schülern ohne Bedenken genutzt werden.
Tests
Wie oft wird in der Schule getestet?
Alle Schülerinnen und Schüler werden dreimal (statt bisher zweimal) in der Woche auf das Corona-Virus getestet.
Wer kann sich von der Testpflicht in der Schule befreien lassen?
Eine Teilnahme an den Tests in der Schule wird allen Schülerinnen und Schülern dringend empfohlen.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin geboostert ist, kann er/sie sich von der Testpflicht befreien lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft sind (wenn die letzte Impfung weniger als drei Monate her ist), und für Schülerinnen und Schüler, die genesen sind (vom 29. bis zum 90. Tag nach dem positiven PCR-Test).
Zu welchem Zeitpunkt sollen die Tests in der Schule stattfinden?
Die Testungen sollen möglichst montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde stattfinden.
Ein Grundschulkind hat einen positiven Lolli-Test. Was passiert nun?
Wenn in der Grundschule der Lolli-Test eines Kindes positiv ausfällt, muss es sich sofort in einem Testzentrum testen lassen (Schnelltest oder PCR-Test). Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, kann das Kind wieder in die Schule gehen.
Eine Schülerin/ein Schüler ist in der Schule positiv getestet worden. Was passiert nun?
Wenn eine Schülerin/ein Schüler in der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, erhalten die Eltern einen Anruf von der Schule. Die Schülerin/der Schüler wird von den Eltern abgeholt. Die Schülerin/der Schüler muss dann an einer offiziellen Teststelle erneut getestet werden (Schnelltest oder PCR-Test). Ist dieser Test negativ, kann die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besuchen. Ist dieser Test positiv, bleibt die Schülerin/der Schüler zehn Tage lang zu Hause in Quarantäne. Die Möglichkeit zum Freitesten besteht.
Eine Schülerin/ein Schüler ist in der Schule positiv getestet worden. Die Eltern können sie/ihn nicht abholen – was passiert nun?
Die Schule setzt sich mit den Eltern in Verbindung und sucht eine Lösung. Im Ausnahmefall ist es möglich, dass die Schülerin/der Schüler Bus oder Bahn nutzt, um nach Hause zu fahren. Die Schule stellt ihm/ihr wenn nötig eine FFP2-Maske zur Verfügung.
Eine Schülerin/ein Schüler ist in der Schule positiv getestet worden. Darf das Geschwisterkind die Schule weiter besuchen?
Solange bis für den in der Schule positiv getesteten Schüler/die in der Schule positiv getestete Schülerin das Testergebnis des Testzentrums vorliegt, darf das Geschwisterkind die Schule besuchen.
Ist dieses Testergebnis negativ, darf das Geschwisterkind die Schule besuchen. Die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler darf die Schule auch besuchen.
Ist dieses Testergebnis positiv, ist Geschwisterkind eine Kontaktperson. Dann muss das Geschwisterkind sich in Quarantäne begeben. Die Möglichkeit zum Freitesten besteht. Ausnahme: Sofern er/sie 2G-plus erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne.
Eine Schülerin/ein Schüler ist außerhalb der Schule positiv getestet worden. Was passiert nun?
Wenn eine Schülerin/ein Schüler außerhalb der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, bleibt sie/er zuhause. Die Eltern lassen einen weiteren Test (PCR-Test) an einer offiziellen Teststelle machen. Solange kein Ergebnis vorliegt, darf die Schülerin/der Schüler die Schule nicht besuchen. Ist das Testergebnis positiv, informieren die Eltern die Schule. Der Schüler/die Schülerin bleibt für zehn Tage zuhause (Isolation). Die Möglichkeit zum Freitesten besteht. Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.
Ist das Testergebnis negativ, darf die Schülerin/der Schüler wieder in die Schule gehen. Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden auch in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.
Was bedeutet Freitesten?
Wer einen positiven Corona-Test hatte (PCR-Test), kann sich nach sieben Tagen Isolation erneut in einem Testzentrum testen lassen (Schnelltest oder PCR-Test). Voraussetzung: Er/sie ist seit mindestens 48 Stunden ohne Krankheitssymptome. Ist dieser erneute Test negativ, kann der Schüler/die Schülerin die Schule wieder besuchen.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin als Kontaktperson zuhause in Quarantäne ist, kann er/sie sich nach fünf Tagen Quarantäne freitesten (Schnelltest oder PCR-Test im Testzentrum), wenn er/sie in der Schule regelmäßig getestet wurde. Andere Kontaktpersonen in Quarantäne (z. B. Eltern) können sich erst nach sieben Tagen freitesten.
Was ist die erweiterte Testpflicht an Schulen?
Die erweiterte Testung an Schulen betrifft nur die Mitschülerinnen und Mitschüler einer in der Schule positiv getesteten Person. Diese müssen nicht in Quarantäne. Sie besuchen weiterhin die Schule. An den kommenden acht Schultagen werden sie täglich getestet. Außerdem gilt eine erweiterte Maskenpflicht.
Wenn Personen positiv getestet werden, führt dies in den Klassen bzw. Lerngruppen zu einer Verschärfung der Regeln zum Maskentragen und Testen. Hat das auch Folgen für die FGTS und die anderen Lerngruppen (z. B. Religionsunterricht), in denen sich die Person aufgehalten hat?
Ja. Die erweiterte Testpflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gelten dann auch für diese Gruppen.
Erhöht sich die Anzahl der schulischen Tests in einer Klasse (erweiterte Testpflicht), wenn eine Schülern/ein Schüler außerhalb der Schule Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte?
Nein. Es bleibt bei drei Tests in der Woche.
Die Isolation einer Schülerin/eines Schülers zuhause endet. Braucht er/sie jetzt einen negativen Test, um die Schule wieder zu besuchen?
Nein, es ist kein negativer Test erforderlich.
Eine Schülerin/ein Schüler besucht in den Ferien ein Betreuungsangebot der FGTS. Wie wird in diesem Fall getestet?
Die Testungen finden in der Betreuung nach denselben Regeln wie in der Schule statt.
Wird allen Schülerinnen und Schülern eine bestimmte Anzahl von Testkits für die Ferien mitgegeben?
Ja. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Winterferien vier Testkits. Damit können sie sich in den Winterferien testen. Der letzte Test sollte möglichst am letzten Ferientag stattfinden. Als Beleg für ein negatives Testergebnis legen die Schülerinnen und Schüler den Schulen am ersten Schultag nach den Winterferien die Selbsterklärung vor.
Quarantäne, Isolation, Absonderung
Eine Schülerin/ein Schüler ist mit Corona infiziert und muss zuhause bleiben (Isolation). Darf das Geschwisterkind die Schule besuchen?
Nein. Das Geschwisterkind darf die Schule nicht besuchen, wenn es mit dem infizierten Schüler/der infizierten Schülerin in einem Haushalt lebt (Quarantäne als Kontaktperson). Sofern er/sie 2G-plus erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne.
Ein Familienmitglied ist mit Corona infiziert. Dürfen die Kinder, die im gleichen Haushalt leben, die Schule besuchen?
Nein. Die Schülerin/der Schüler darf in der Regel die Schule nicht besuchen (Quarantäne als Kontaktperson). Sofern er/sie 2G-plus erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne.
Eine Schülerin/ein Schüler muss als Kontaktperson zuhause bleiben (Quarantäne). Darf das Geschwisterkind die Schule besuchen?
Ja. Wenn im Haushalt keine Person infiziert ist, darf das Geschwisterkind die Schule besuchen.
Die Isolation einer Schülerin/eines Schülers zuhause endet. Braucht er/sie jetzt einen negativen Test, um die Schule wieder zu besuchen?
Nein, es ist kein negativer Test erforderlich.
Eine Schülerin/ein Schüler ist als Kontaktperson in Quarantäne. Besteht die Möglichkeit des Freitestens?
Ja. Bei Schülerinnen und Schülern ist ein Freitesten nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Schnelltest im Testzentrum).
Was bedeutet 2G-plus?
2G-plus bedeutet:
- bis zu drei Monate nach der letzten, für einen vollständigen Impfschutz erforderlichen Impfung oder
- geboostert oder
- genesen im Zeitraum zwischen dem 29. und dem 90. Tag nach dem positiven PCR-Test oder
- genesen nach vollständiger Impfung ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test.
Infektionsschutz in der Schule
Eine Schülerin/ein Schüler zeigt in der Schule Krankheitssymptome. Was ist zu tun?
Beim Vorliegen bestimmter Symptome sollte der Arzt/die Ärztin aufgesucht werden, um eine Corona-Infektion auszuschließen. Zu diesen Symptomen gehören:
- Fieber über 38 Grad,
- trockener Husten,
- schwere Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen,
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Die Schule informiert die Eltern. Die Eltern holen die Schülerin/den Schüler ab und und lassen im Testzentrum einen Test machen. Sie informieren die Schule über das Testergebnis.
Eine Schülerin/ein Schüler zeigt Krankheitssymptome (z. B. Husten, Schnupfen, Halsweh, Kopfschmerzen), hat aber einen negativen Schnelltest. In der Klasse gilt gerade wegen eines Corona-Falles die erweiterte Testpflicht (tägliche Tests über acht Schultage). Was passiert?
Der Schüler/die Schülerin muss sofort nach Hause (Absonderung) und einen Test (PCR- oder Schnelltest) im Testzentrum durchführen lassen. Erst wenn dieses Testergebnis negativ ist, darf er/sie die Schule wieder besuchen.
Darf die Schulleitung für die ganze Schule eine durchgängige Maskenpflicht aussprechen?
Nein. Es gelten die Regelungen der Corona-Schulverordnung bzw. der saarländischen Absonderungsverordnung.