Elterninfo zu Selbsttests während der Ferien und der neuen Dauerbescheinigung

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

aufgrund des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens und um den Wiederbeginn der Schule nach den Winterferien abzusichern, haben alle Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule jeweils vier Testkits erhalten, die in den Ferien als Selbsttests eingesetzt werden können. Der letzte Test sollte möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn (01.03.2022) stattfinden. Eine kurze Anleitung, wie ein solcher Test durchgeführt wird, ist den Testkits beigefügt.

Wir bitten Sie, Ihr Kind beim Testen zu unterstützen, zum Beispiel indem Sie es rechtzeitig daran erinnern oder auch indem Sie ihm beim Testen helfen, wenn es das noch nicht eigenständig kann.

Bitte füllen Sie das Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses, das Sie ebenfalls von der Schule erhalten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule.

Alternativ kann natürlich auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn aber ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Arztpraxis. Dort wird dann alles Weitere veranlasst werden. Ihr Kind darf in dem Fall die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte informieren Sie auch die Schule, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.

Wenn Ihr Kind an den dreimal wöchentlich stattfindenden Testungen in der Schule teilnimmt oder an den Testtagen der Schule ein gültiges Testzertifikat, zum Beispiel aus einem Testzentrum vorlegt, hat es von der Schule eine so genannte Dauerbescheinigung erhalten, die 3G, 2G und 2G-plus entsprechend § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bescheinigt. Wie Sie wissen, ist diese Dauerbescheinigung nur bis zum 20.02.2022 gültig. Ihr Kind wird daher, wenn es weiterhin an den schulischen Testungen teilnimmt, eine neue Bescheinigung für die Zeit vom ersten Tag der Winterferien (21.02.2022) bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (13.04.2022) erhalten.

Während der Winterferien kann Ihr Kind statt der Dauerbescheinigung alternativ auch ein tagesaktuelles Testzertifikat, zum Beispiel aus einem Testzentrum, als Nachweis für 3G, 2G und 2G-plus nutzen. Die Entscheidung darüber, welche Bescheinigung beim Besuch einer Einrichtung, z.B. Kino- oder Schwimmbad, verlangt wird, obliegt dem Betreibenden im Rahmen seines Hausrechts.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen, um auch in der Corona-Zeit einen möglichst sicheren Start nach den Winterferien zu gestalten, daher hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei dieser wichtigen Maßnahme zum Infektionsschutz in der Schule. Wegen der besonderen Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs ist die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag.

Falls Sie die Testkits nicht nutzen möchten, weil sie das Angebot eines Testzentrums wahrnehmen, können Sie die Tests selbstverständlich an die Schule zurückgeben.

(Quelle: Ministerium)