Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 die landesrechtlichen Reglungen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien angepasst. Diese Anpassung sieht vor, dass soweit das Bundesinfektionsschutzgesetz unterhalb des Schwellenwertes von 100 keine Anwendung findet, in den entsprechenden Landkreisen beziehungsweise im Regionalverband wieder schulischer Präsenzunterricht im Vollbetrieb stattfindet. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 auf Landesebene greift diese Regelung mit Ende der Pfingstferien, also ab dem 31. Mai 2021.
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