Elterninformation zur Versetzung im Schuljahr 2020/21

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Im Schuljahr 2019/2020 hatte das Ministerium Lockdown-bedingt die Versetzungsentscheidung für das Schuljahr 2020/2021 ausgesetzt bzw. eine Nichtanrechnung der Verweildauer bei Wiederholung des Schuljahres geregelt. Eine solche pauschale Regelung gibt es in diesem Schuljahr nicht. Alle Schulen treffen Versetzungsentscheidungen.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Elternbrief: